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Lottoschein gefunden – Wem gehört der Gewinn?

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“Das Glück liegt auf der Straße…”, so lautet ein bekanntes Sprichwort, das bedeutet, dass jeder Glück erlangen kann. Stellen Sie sich einmal vor, dieses geflügelte Wort bewahrheitet sich und Sie haben einen Lottoschein gefunden! Darf man nun den Lottogewinn einlösen oder muss man etwas beachten und wem gehört der Lottogewinn? Wir verraten es Ihnen!

Lottoschein gefunden

Jeder dritte Deutsche spielt regelmäßig Lotto 6aus49 oder eine andere Lotterie. Und während das Internet-Spiel immer populärer wird, gibt es immer noch eine Vielzahl an Tippern, die Ihre Tipps offline an der Annahmestelle spielen.

Hier erhält man für den eingereichten Lottoschein eine sogenannte Spielquittung, mit der man im Gewinnfall den Lottogewinn einlösen kann. Doch immer wieder hört man von Fällen, in denen der Tippschein verloren geht.

Was ist nun, wenn man einen Lottoschein gefunden hat? Kann man damit den Lottogewinn abholen oder muss man den Schein an den Vorbesitzer zurückgeben? Wir gehen die zwei wahrscheinlichsten Szenarien mit Ihnen gemeinsam durch…

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Lottoschein gefunden – Besitzer unbekannt

Der größte Glücksfall ist eingetreten… Ein Millionen-Ticket mit den richtigen Lottozahlen liegt Ihnen zu Füßen und vom Besitzer ist weit und breit nichts zu sehen. Der Lottoschein scheint jemandem aus dem Portemonnaie geflattert zu sein und lag verwaist auf der Straße, nun halten Sie die Spielquittung in den Händen und sind unverhofft Lottomillionär geworden.

Sie haben den Lottoschein gefunden – sind Sie nun auch der rechtmäßige Besitzer und können den Lottogewinn einlösen?

Was theoretisch eine leichte Frage zu sein scheint, beweist sich in der Praxis als knifflig. Denn immerhin haben Sie den Lottoschein nicht in Auftrag gegeben und auch keine Spieleinsätze geleistet. Trotzdem könnte sich der Fund des Lottoscheins für Sie lohnen. Der Grund dafür ist eine Eigenheit der Deutschen beim Lottospielen.

Ein Großteil der Tipps, die heutzutage an der Lotto-Annahmestelle gespielt werden, wird nämlich völlig anonym abgegeben. Während Online-Spieler sich stets ein persönliches Kundenkonto erstellen, mit dem die Spiele virtuell verknüpft sind und dem Gewinner zugeordnet werden können, scheint an den Lotto-Kiosken die Zeit stillgestanden zu haben.

Hier erhalten Lottospieler bei der Tippscheinabgabe in vielen Fällen noch eine Spielquittung aus Papier ausgehändigt. Auf dieser sind alle Einzelheiten des Spiels festgehalten, wie die Teilnahme, die getippten Zahlen und auch die geleisteten Spieleinsätze. Indes: Den Namen des Käufers sucht man auf dem Tippzettel bis heute vergeblich.

Da hilft es auch nicht, dass man mittlerweile auch am Kiosk mit einer Lotto-Kundenkarte spielen kann, die auf den Namen des Lottospielers registriert ist. Dies soll sicherstellen, dass man keine Lottogewinne mehr verpasst, und dass kein Unberechtiger mit Ihrem erzielten Lottogewinn durchbrennt. Doch bis heute scheint diese Neuerung nicht bei allen angekommen zu sein, denn nur ein Bruchteil aller Offline-Spieler nimmt dieses sinnvolle Angebot in Anspruch.

Und so kann es tatsächlich vorkommen, dass Sie eine Spielquittung finden, die einen Gewinn abgeworfen hat, der letztlich in Ihrer Tasche landen könnte. Denn: Auch wenn Sie sich redlich darum bemühen, den tatsächlichen Besitzer ausfindig zu machen, dürfte sich dieses Unterfangen als unmöglich erweisen.

Das Dilemma: Streng genommen steht Ihnen der Lottogewinn nicht zu – doch gleichzeitig kann auch niemand nachweisen, dass nicht Sie selbst den Schein gespielt haben, warum sollte man dann nicht der glückliche Nutznießer des Tipperglücks eines anderen sein?

Was für den Straßenfund gilt, ist aber nicht 1zu1 auf jede Situation zu übertragen, wie ein Fall aus den USA zeigt. Hier hatte eine Frau einen Lottoschein aus einem Mülleimer gefischt, den jemand anderes als vermeintliche Niete entsorgt hatte. Bei der anschließenden neuerlichen Lottogewinn-Auswertung geschah dann das Unglaubliche:

Der Tippzettel war tatsächlich 1 Million Dollar wert – umgerechnet rund 750.000 Euro!

Doch letztlich hatte die glückliche Finderin nichts von ihrem Glück. Die ursprüngliche Besitzerin des Lottoscheins klagte sich ihren rechtmäßigen Besitz zurück und der Richter entschied zu ihren Gunsten. Der Lottoschein war seiner Ansicht unrechtmäßig aus dem Müll entfernt worden, womit der Gewinn der ursprünglichen Besitzerin zugesprochen wurde.

Auch in Deutschland könnte dieses Szenario eintreten. Wird der Lottoschein etwa im Müll einer anderen Person gefunden, so kann dies als Diebstahl bewertet werden. Betritt man, um den Müll zu durchsuchen, gar ein fremdes Grundstück, so wäre ggf. auch ein Hausfriedensbruch gegeben. Schnell kann so der größte Glücksgriff zu einem kleinen Alptraum werden.

Letztlich bleibt der Rat: Haben Sie einen Lottoschein gefunden, versuchen Sie den vorherigen Besitzer ausfindig zu machen, sonst begehen Sie eine Fundunterschlagung. Informieren Sie die zuständige Lottogesellschaft über Ihren Fund oder gehen Sie ins nächste Fundbüro, um den Fund ordnungsgemäß zu melden.

Die Chancen stehen gut, dass der ursprüngliche Besitzer nicht mehr gefunden wird und der Gewinn letztlich an Sie geht.

Mehr erfahren: Lottoschein verloren – und jetzt?

Alten Lottoschein gefunden – Gewinn einlösen

Das zweite Szenario, das denkbar ist, ist, dass Sie einen alten Lottoschein gefunden haben, den Sie selbst bezahlt haben. Hier ist die Frage nach dem Besitzanspruch klar zu beantworten – der Lottogewinn steht Ihnen zu! Allerdings gilt es hier, einen anderen Punkt zu beachten: Wie lange kann man einen Lottogewinn einlösen? Welche Fristen gilt es zu beachten?

Die Antwort ist laut Lotto-Spielregeln klar geregelt. Galt früher noch eine Frist von 13 Wochen, um den Lottogewinn einzulösen, hat man heute offiziell wesentlich länger Zeit.

Ganze drei Jahre haben Sie als Lottogewinner Zeit, Ihren Gewinn abzuholen.

Mit dieser langen Frist soll sichergestellt werden, dass möglichst wenig Lottogewinne verfallen und dass die glücklichen Gewinner auch genug Zeit haben, den Gewinn einzulösen.

Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Lottospieler ihre Gewinne nicht abholen. Bei großen Gewinnen, wenn zum Beispiel der Jackpot geknackt wurde, “fahnden” die Lottogesellschaften regelrecht nach den Tippschein-Inhabern und versuchen diese bspw. durch Zeitungsaufrufe ausfindig zu machen.

Und was passiert mit dem Geld, wenn ein Lottogewinn nicht abgeholt wurde? In fast allen Fällen fließen nicht abgeholte Gewinnsummen in einen Sondertopf für sogenannte Lotto-Sonderauslosungen und werden in Form von Extra-Preisen neu ausgespielt.

Mehr erfahren: Lottogewinn-Auszahlung: Wie erhalte ich die Gewinnsumme?

Lottoschein gefunden – Fazit

Wer einen Lottoschein gefunden hat, der kann sich unter Umständen glücklich schätzen, denn dieser kann bares Geld wert sein. So gehen Sie am besten vor:

  • Gehört der Lottoschein, den Sie gefunden haben, jemand anderem, so melden Sie den Fund ordnungsgemäß dem Fundbüro und drücken Sie die Daumen, dass sich niemand meldet, um den Tippschein abzuholen.
  • Handelt es sich um einen alten Lottoschein, den Sie gespielt haben, prüfen Sie diesen schnell auf einen etwaigen Gewinn und lösen ihn ein. Ihnen bleiben nur drei Jahre Zeit, den Lottogewinn abzuholen.

Wenn Sie übrigens selbst vermeiden wollen, dass jemand anderes Ihre Lottoschein findet und einlöst, bewahren Sie die Spielquittung immer gut auf – und behandeln Sie sie wie Bargeld. Empfohlen wird bspw. auch, den Tippzettel klar erkennbar mit dem eigenen Namen zu versehen, damit niemand anderes ihn einlösen kann.

Lottoschein gefunden – Fragen und Antworten

Was macht man mit einem gefundenen Lottoschein?

Wenn Sie einen Lottoschein finden, der Ihnen nicht gehört, dann melden Sie den Fund dem Fundbüro. Wird die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt, so können Sie das Eigentum an der Sache erwerben.

Wem gehört der Lottoschein?

Der Lottoschein bzw. die Spielquittung gehören demjenigen, der auch für die Teilnahme an der Lottoziehung bezahlt hat. Aber nicht in allen Fällen kann der Besitzer auch ausfindig gemacht werden, bspw. wenn er anonym am Lotto-Kiosk gespielt hat.

Wie lange kann man einen Lottoschein noch einlösen?

Einen Lottogewinn können Sie innerhalb einer Frist von drei Jahren einlösen und sich auszahlen lassen. Die frühere Regelung, nach denen der Schein innerhalb von 13 Wochen eingelöst werden muss, ist nicht mehr gültig.

Online Spieler sind auf der sicheren Seite

Wer Online Lotto spielt, der ist übrigens vor unangenehmen Erfahrungen sicher. Hier bei Tippland können Sie zum Beispiel die Kiosk-Klassiker Lotto, Eurojackpot und GlücksSpirale spielen – und Ihren Lottoschein nicht verlegen.

Ihre Spiele werden nämlich übersichtlich in Ihrem Kundenkonto aufgelistet, und die Spielquittung wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Zudem kümmern wir uns auch für Sie um die Gewinnermittlung und die sichere Auszahlung ihrer erzielten Gewinne.

Wollen Sie gleich jetzt Ihr Glück versuchen? Dann stellen Sie sich hier mit nur wenigen Klicks per Lotto-Quicktipp Ihren Lottoschein zusammen und nehmen Sie mit computer-generierten Zufallszahlen an der nächsten Lottoziehung teil:

Und wer weiß, vielleicht ziehen Sie mit diesem Tipp das große Los und werden der nächste Lottomillionär!?

Wir wünschen Ihnen viel Glück!

Quellen:
https://www.focus.de/panorama/welt/frau-muss-lotto-million-aus-dem-muell-zurueckgeben-wie-gewonnen-so-zerronnen_id_2397847.html


Aktualisiert am 24. Juni 2024

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Christian Altmann

Lotto-Enthusiast, Redakteur und Online-Geek