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Lottogewinn verschenken – Welche Regeln gibt es?

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Sie haben sechs Richtige im Lotto getroffen und wollen Ihr Glück mit anderen teilen? Den Lottogewinn verschenken ist unkompliziert möglich, wenn man die aktuellen Regeln zur Schenkungssteuer und den geltenden Freibeträgen beachtet. Wir verraten Ihnen, wie Sie beim Verschenken des Lottogewinns auf der sicheren Seite sind.

Lottogewinn verschenken

Der größte Glücksfall ist eingetreten und Sie haben im Lotto abgeräumt… Wen wollen Sie an Ihrem Glück teilhaben lassen? Bekommen die Kinder einen Teil des Lottogewinns oder geben Sie sogar Ihren guten Freunden etwas ab?

Viele Lottogewinner verschenken einen Teil Ihrer Gewinnsumme an Nahestehende oder die Lieben und verteilten so das Lotto-Glück auf mehrere Schultern. Was es dabei zu beachten, das erfahren Sie hier im Magazin von Tippland.

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Lottogewinn verschenken – geht das?

Wer beim Tippen auf die Lottozahlen eine größere Summe gewonnen hat, der kann sich künftig vieles leisten. Zahlreiche Spieler handeln beim Lottogewinn aber weniger eigennützig als man denken mag. Es gibt nicht wenige Tipper, die Spenden einen Teil Ihres Gewinns an gemeinnützige Organisationen, um mit dem Geld Gutes zu bewirken. Andere wiederum denken beim Lottogewinn als erstes an Ihre Liebsten – und wollen den Lottogewinn verschenken.

Was es dabei zu beachten gilt, hängt vor allem von der Höhe des Lottogewinns ab – bzw. welche Summe Sie verschenken wollen! Zum anderen ist relevant, an wen Sie den Lottogewinn verschenken wollen.

Grundsätzlich steht es Ihnen nämlich frei, Ihren Lottogewinn zu verschenken. Warum auch sollte dies nicht möglich sein? Sobald der Gewinn auf Ihrem Konto ist, gehört das Geld Ihnen und Sie können frei darüber verfügen!

Verschenkt man allerdings einen großen Teil des unverhofften Geldsegens, so gilt es vor allem die Schenkungssteuer zu beachten. Diese fällt in Deutschland ab einer gewissen Höhe automatisch an, weshalb es schlau ist, sich im Vorfeld genau zu informieren.

Bis zu welcher Höhe Sie Ihren Lottogewinn steuerfrei verschenken können, erfahren Sie im nächsten Teil.

Lotto – Schenkungssteuer beachten

Während in Deutschland ein Lottogewinn grundsätzlich steuerfrei ist, ändert sich dies unter Umständen, wenn man einen Lottogewinn verschenken will. In diesem Falle greift nämlich in Deutschland die Regelung zur Schenkungssteuer.

Darin ist festgehalten, bis zu welchem Betrag Schenkungen steuerfrei von Statten gehen und ab wann auf die Geldsumme Steuern fällig werden.

Hierbei entscheidet vor allem der Grad der Verwandtschaft oder Bekanntschaft darüber, ab wann Steuern erhoben werden. Denn es gibt immer auch Freibeträge, die zu Gunsten des Schenkenden angewendet werden können.

Dabei zeigt sich:

  • Je größer das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind auch die gültigen Freibeträge.
  • Umgekehrt gilt: Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind die zu erwartenden Steuersätze im Fall einer Überschreitung der Freibeträge.
  • Und letztlich: Je größer die Geldsumme ist, mit der man einen Nahestehenden beglückt, desto größer werden die steuerlichen Abgaben, die man einplanen muss.

Zugute kommen dem Schenkenden und dem Beschenkten dazu bestimmte Fristen, die es ermöglichen, die Freibeträge im Abstand von einigen Jahren mehrfach auszuschöpfen. Wenn man diese Zeiträume beachtet, kann man theoretisch den ganzen Lottogewinn steuerfrei verschenken.

Gewinn verschenken – die Freibeträge

Die Freibeträge für Schenkungen, die natürlich auch greifen, wenn man einen Lottogewinn verschenken will, staffeln sich nach dem Verwandtschaftsgrad von Schenkenden und dem Beschenkten. Dabei fällt auf, dass die Beträge recht großzügig gewählt sind. Dies hat seinen Ursprung darin, dass eine Schenkung oftmals dafür genutzt wird, die Vererbungssteuer zu umgehen. Verschenkt man nämlich einen Teil seines Besitzes bereits zu Lebzeiten in kleinen Teilen, so geht der Fiskus leer aus.

Dies könnte auch Ihnen zugutekommen, wenn Sie sich entscheiden Ihren Lottogewinn oder einen Teil davon zu verschenken. Bei Schenkungen gelten aktuell die folgenden Freibeträge:

Beschenkte Freibetrag
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder und Stiefkinder 400.000 €
Enkel und Kinder der Stiefkinder 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Eltern und Großeltern 100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten 20.000 €
Sonstige Beschenkte (z. B. Freunde, Bekannte oder andere nicht verwandte Personen) 20.000 €

Wie Sie sehen, können zum Teil immense Geldsummen steuerfrei verschenkt werden. Bei Beträgen, die über die geltenden Freibeträge hinausgehen, gilt zudem die Zehn-Jahres-Regelung. Diese besagt, dass Freibeträge pro Person alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können.

Sollten Sie also einen millionen-schweren Jackpot-Gewinn verteilen wollen, so empfiehlt es sich, die Schenkung über einen längeren Zeitraum zu stückeln oder alternativ auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

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Lottogewinn verschenken – so hoch ist die Steuer!

Für den Fall, dass die Freibeträge beim Verschenken des Lottogewinns ausgeschöpft wurden, greift der Fiskus zu und erhebt Schenkungssteuern in bestimmter Höhe. Hierbei gilt nun Chancengleichheit. Nicht das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten ist hier relevant, sondern die Lohnsteuerklasse des Beschenkten und die Höhe der Summe, die als Geschenk den Besitzer wechselt.

Bei Schenkungen oberhalb der Freigrenze gelten die folgenden Steuersätze:

Wert der Schenkung Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
bis 75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
bis 6 Millionen Euro 19 % 30 % 30 %
bis 13 Millionen Euro 23 % 35 % 50 %
bis 26 Millionen Euro 27 % 40 % 50 %

Wie Sie sehen, beträgt der Spitzensteuersatz bei Lottogewinnen, die verschenkt werden, bis zu 50 %, sofern keine Freibeträge geltend gemacht werden können. Insbesondere, wenn es sich um einen Millionen-schweren Gewinn handelt, sollte man sich also einen Schlachtplan für eine gestaffelte Schenkung zurrechtlegen.

Lottogewinn teilen – FAZIT

Das Glück ist bekanntlich das einzige, was sich vermehrt, wenn man es teilt. So sagt es zumindest ein bekanntes Sprichwort. Als Lottogewinner kann man ebenso seinen Gewinn mit anderen Menschen teilen, muss dabei aber die Freibeträge beachten. Überschreitet man diese, werden auf die verschenkten Lottogewinne Steuern erhoben.

Mehr erfahren: Muss ich meinen Lottogewinn versteuern?

Unser Tipp: Wer übrigens von vornherein mit anderen zusammen Lotto spielt, der braucht sich um das Thema Schenkungssteuer keine Gedanken machen. Bei einer Spiel- oder Tippgemeinschaft ist nämlich von vornherein geregelt, dass es sich im Gewinnfall um einen gemeinsamen Lottogewinn handelt. Auch bei Tippland können Sie sich mit anderen Spielern zusammenschließen. Entweder, Sie entscheiden sich dazu eine Tippgemeinschaft zu gründen oder Sie schließen sich einer unseren Lotto-Spielgemeinschaften online an.

Alternativ versuchen Sie hier Ihr Glück mit unserem Lotto-Quicktipp und versuchen den aktuellen Lottojackpot zu knacken.

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Wir wünschen Ihnen viel Glück!


Aktualisiert am 27. September 2024

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Christian Altmann

Lotto-Enthusiast, Redakteur und Online-Geek